A5-WESTAST UND JURAGEWÄSSERKORREKTION

 

DER A5-WESTAST UND 
DIE JURAGEWÄSSERKORREKTION

von Leo Horlacher

In der Ebene zwischen Bözingen und Nidau, von der Dufour- bis zur Madretschstrasse, breitete sich bis Mitte des 19. Jahrhunderts ein Sumpf aus, der langsam in den See überging. Immer wieder wurde die Uferlandschaft von der mäandernden Schüss überflutet. Hier konnte nichts gebaut werden.
Dies änderte sich ab den 1820er Jahren mit dem Bau des Schüsskanals und der ersten Juragewässerkorrektion, die den Bielersee sowie den Murten- und den Neuenburgersee absenkte. Nun wurde es möglich, erste Gebäude auf einigermassen festen Grund zu bauen. So entstanden zum Beispiel das Bieler Schlachthaus, einzelne Uhrenfabriken, kleine Kraftwerke – mit der Zeit ganze Quartiere.

Allerdings musste man weiterhin mit Hochwasser rechnen. Nach dem Bau des Schüsskanals 1825–1827 und insbesondere nach der 1. Juargewässerkorrektion 1868–1891 hatte sich die Situation bereits stark verbessert, nur noch selten wurden in diesem Gebiet Keller überschwemmt. Trotzdem blieb die Situation schwierig. Mit der 2. Juragewässerkorrektion in den 1960er Jahren wurde der Grundwasserspiegel nochmals abgesenkt, worauf nur noch hin und wieder Weinflaschen im Keller herumschwammen. Allerdings trat ein neues Problem auf: Durch die Absenkung des Grundwasserspiegels bildeten sich Risse in den Gebäuden, vom Keller bis unters Dach, aber auch Strassen und Trottoirs wurden beeinträchtigt. Erst nachdem sich der Grundwasserspiegel einigermassen eingependelt hatte, konnte man die Ausbesserung der Häuser angehen. An den meisten Liegenschaften wurden die Risse kurzerhand übertüncht und mit neuem Putz kaschiert, so etwa auch im Museum Schwab. Aber die Risse im Bau bleiben bestehen. Bei starken Schwankungen des Grundwasserspiegels vergrössern oder verkleinern sie sich, und dann sind sie wieder sichtbar.

Was haben diese Probleme nun mit dem A5-Westast zu tun?

Vom Taubenloch bis in den Bielersee fliesst ein starker Grundwasserstrom entlang des Schüsskanals. Dieser Strom ist so stark, dass er im August 2006 die Manor-Baustelle innerhalb eines Tages komplett überflutet hat.

Nun plant man, den A5-Westasttunnel quer durch diese Grundwasserströme, die in verschiedenen Schichten fliessen, zu bauen. Der A5-Westast-Tunnel würde dabei wie eine Staumauer von 10 bis 20 Metern Höhe wirken, was bedeutet, dass die Grundwasserströme in den verschiedenen Schichten gestaut würden.
Die A5-Ingenieure kennen dieses Problem und wollen deswegen Düker (Druckleitung zur Unterquerung, z.B. eines Flusses) unter der ‹Staumauer› hindurch bauen. Dadurch würden aber die verschiedenen Schichten der Grundwasserströme gestört. Es könnte viele Jahre, vielleicht Jahrzehnte dauern, bis sich ein neues Gleichgewicht des Grundwasserpegels einstellen würde. Es bildeten sich neue Risse in den Bauten des Schüsskanal-Beckens. Sollte die Dükermethode nicht funktionieren, würden die Keller wieder überschwemmt. Sollte hingegen zu viel Grundwasser abfliessen, würden sich weiträumig Risse in den Gebäuden bilden.

 

 

Risse Manorba

Würde also – wider bessere Einsicht – der A5-Westast gebaut werden, heisst es: VORSORGEN!

Den Ingenieuren ist das Problem der Rissbildung bekannt. Deshalb versprechen sie, die möglicherweise kommenden Schäden würden abgegolten. Allerdings müssten Hausbesitzer eindeutig nachweisen können, dass der Bau des A5-Westasts zur Rissbildung geführt hat. Wer im Rahmen des letztjährigen Einspracheverfahrens keine sogenannten «Rechtsverwahrung» eingereicht hat, hat schon verloren: Der Anspruch auf Schadensvergeltung musste beim Kanton angemeldet werden – wer abwartet und schaut, wie sich die Situation entwickelt, kann im Nachhinein keine Entschädigung mehr beantragen. So will es das Gesetz.
Es gibt allerdings bereits Erfahrungen die zeigen, wie sich der A5-Westast auswirken könnte: Dank der Versuchsbaustelle A5-Westast auf dem Weidteile Fussballplatz in Nidau im Jahre 2009 konnten eindrückliche Beobachtungen gemacht werden.

Mit dieser Baustelle wollte man prüfen, ob die Verankerung der Seitenwände des geplanten Tunnels richtig berechnet worden sind und wie sich die Grundwasser-Absenkung auswirken würde.
Gleich am ersten Tag der Bauarbeiten gab es massive Probleme: Vorgesehen war, die erforderlichen Spundwände mit Rammen in die Erde zu stossen. Die Ingenieure hatten erwartet, dass die Auswirkungen des Rammens maximal bis auf 100 Meter Entfernung zu spüren sind und haben deshalb in diesem Bereich Erschütterungs-Messgeräte montiert.
Kaum hatte man allerdings mit dem Rammen begonnen, fingen in den Häusern bis auf 150 Meter Entfernung die Gläser in den Schränken zu klirren und an den Wänden bildeten sich Risse. Daraufhin wurde das Rammen sofort beendet und nicht mehr aufgenommen. Die Spundwände versenkte man in der Folge in vorgebohrte Löcher, was natürlich viel teurer wurde. Die Risse in den Wänden haben sich jedoch weiter verbreitert, was man an vielen Messgeräten in den umliegenden Häusern feststellen konnte.

Die Risse haben erst nach der Beendigung der Grundwasserabsenkung aufgehört, sich weiter zu verbreitern.

Oben stehende Rissgrafik zeigt die Verbreitung der Risse während der Versuchsbaustelle auf dem Weitdteile-Fussballplatz 2009. Aufgezeichnet wurde sie in der Liegenschaft an der Gurnigelstrasse 50 – in 120 Meter Entfernung vom damals bloss 10x10 Meter umfassenden Loch. 

Nach dem Ende der Versuchs-Baustelle wurden die Schäden durch den Kanton oberflächlich behoben, jedoch nicht alle Aufwendungen der umliegenden Hausbesitzer ersetzt. Die Begründung: «Sie haben ja jetzt eine Verbesserung dank Neuverputz und Neuanstrich der Wohnung.»
Das stimmt. Die Risse sind jetzt nicht mehr sichtbar, aber sie sind im Innern der Mauern immer noch da. Das Mauerwerk bleibt aber beschädigt.
Fazit: Falls es tatsächlich zum Bau des A5-Westasts kommt, sollten Sie als Hausbesitzer vor Bau-Beginn alle Risse, auch winzig kleine, nummerieren und mit einem Gipssiegel versehen. Nur so können Sie später mögliche Bauschäden nachweisen. So waren in einem Haus während der Versuchsbaustelle einhundert Risse nummeriert.

Wir können jedoch davon ausgehen, dass von Seiten des Kantons und des ASTRA beim Bau des A5-Westast kein solcher Aufwand betrieben wird wie im vorliegenden Fall. Es liegt an den Hauseigentümern, den Bauherren ein Verschulden nachzuweisen.

Fazit: Die kurzfristige Herausforderungen der Baustelle sind eine Sache – Risse und langfristige Schäden an den Liegenschaften eine andere.

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