PLANAUFLAGE

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WIE STECKT DER BERNER AMTSBÄR EIN AUTOBAHNPROJEKT AUS ?

  Er schmiert sich Farbe an die Tatzen, streunt im Baugelände herum und markiert, dort wo man es ihm aufgetragen hat.  Weil er sich von seinem Taschengeld noch Honig kaufen muss, spart er bei der Farbe. Das Resultat sieht so aus: Markierung Nummer 06.  Gut gemacht, sagt die Baudirektorin, als der Bär abends todmüde nach Bern heimkehrt. 

Was der Bär sonst noch angestellt hat, ist hier zu lesen.

Später ist der Problembär in Biel wieder gesichtet worden. Bis am 22. April (5 Tage nach Beginn der Planauflagefrist) haben die Vorgesetzten des Bärs festgestellt, dass er eine ganze Reihe von Markierungen nicht gesetzt hat. Zum Beispiel. bei der Bahnunterführung Murtenstrasse. Über Nacht hat der Kanton Bern – wohl in der Hoffnung, dass es niemand merkt – zahlreiche fehlende, aber nicht alle, Aussteckungsmarkierungen nachgerüstet.  

Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger haben das fotografisch dokumentiert.

Für diese mangelhafte Aussteckung wird der Bär gerichtlich eins auf die Tatzen kriegen. Die gesetzlichen Bestimmungen legen nämlich genau fest, wie eine Aussteckung zu erfolgen hat: z. B.


 

 

Materialien zur Planauflage A5-Westast vom 18. April – 23. Mai 2017 

 

Alle, die im Einzugsgebiet des Schüss-Grundwasserstroms wohnen, sollten Einsprache erheben, sagt Leo Horlacher. Er ist direkt betroffen und befasst sich seit Jahren mit der Westast-Problematik. Lesen, Einsprache schreiben, weiter sagen…

 

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…oder so…

 

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…oder so!

 

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EINSPRACHE GEGEN DEN A5-WESTAST

 Bild: Offizieller Projektbeschrieb A5 Westast
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Autobahn-Anschluss beim Bahnhof Biel 
 

WER NICHTS TUT, IST SELBER SCHULD. 

Vom 18. April 2017 bis 23. Mai 2017 werden die Ausführungspläne zur geplanten A5-WESTAST-Autobahn öffentlich aufgelegt.

Alle, die in ihren Rechten und Pflichten vom Autobahnprojekt in der geplanten Form betroffen sind, müssen dies mit einer Einsprache kundtun! Nur wer Einsprache erhoben hat, kann nach Ablauf der Einsprachefrist seine Rechte geltend machen. Im Zweifelsfall ist es also besser die unentgeltliche Einsprachemöglichkeit zu nutzen.

Je mehr Betroffene ihre Einsprache bis spätestens am Dienstag, 23. Mai 2017 eingeschrieben ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK nach Bern schicken, desto grösser die Wirkung.

Eine Einsprache kann – wie in den untenstehenden Beispielen beschrieben – formuliert sein. 


Muster für Mieter, die bleiben dürfen

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Und dieser Brief ist an die Hausverwaltung zu richten

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aus einem Merkblatt des Mieterverbandes Schweiz:

Gerichtsentscheide: Mietzinsreduktion bei Mängeln 

Grossbaustelle 40 bis 50 m von den Mietwohnungen entfernt, Bauzeit von zweieinhalb Jahren, massive Lärm und Vibrationen aufgrund von Pfählung und Einbringen der Spundwände, während 9 Monaten von zwei Seiten und in einer Bauphase Lärm und Staub direkt vor Mietshaus. 

Gericht verfügt Mietzinsreduktion von 16% 

 

 

 


Muster für Mieter, die entmietet werden

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Muster für Hauseigentümer

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Muster für Gewerbetreibende/KMUs

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TIPPS FÜR EINE ERFOLGREICHE EINSPRACHE

Den Zug zum Entgleisen bringen…

Bis zum 23. Mai kann gegen das aktuelle Westast-Autobahnprojekt Einsprache erhoben werden. Wie man eine Einsprache verfasst, wer überhaupt dazu berechtigt ist und was das Ganze kostet – dies waren die zentralen Fragen, die an der sehr gut besuchten Informationsveranstaltung des Komitees «Westast so nicht!» zur Debatte standen. Über hundert Interessierte wissen nun, was zu tun ist, um eine erfolgversprechende Einsprache zu verfassen.

 

Für all jene, die im grossen Saal des Maschinenmuseums Müller nicht dabei sein konnten, hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen:

 Generelles

Das Ausführungsprojekt basiert auf dem Generellen Projekt für die A5 Umfahrung Biel, das 2014 vom Bundesrat verabschiedet wurde. An der Linienführung, den Tunnelportalen etc. kann man im Rahmen des laufenden Einspracheverfahrens  nichts mehr verändern – im Prinzip.

 Dies die einleitende Bemerkung von Lorenz Fellmann, Jurist und Mitglied der Rechtsgruppe des Komitees «Westast so nicht!». – Er packte die aktuelle Situation in ein griffiges Bild: «Man muss sich vorstellen, das Ganze ist ein Zug, der auf Schienen fährt. Wir können den Zug mit unseren Einsprachen bremsen, für eine gewisse Zeit anhalten – aber die Schienen können wir nicht neu verlegen.»

 So bescheiden das tönt – im Verlauf des Abends wird klar: Einsprache erheben macht trotzdem Sinn und ist enorm wichtig! Denn wer jetzt schweigt, erklärt sich mit allem, was im vorliegenden Ausführungsprojekt aufgeführt ist, ein für alle Mal einverstanden…

 Umgekehrt gibt es immer noch die Möglichkeit, mit grossem politischem Druck und Lobbying den Zug zum Entgleisen zu bringen, wie ein Teilnehmer der Veranstaltung bemerkte. Dazu gehört auch, dass bis am 23. Mai möglichst viele und vor allem gut begründete Einsprachen beim UVEK eintreffen.

 

Was ist eine Einsprache?

Mit der Einsprache können Bürgerinnen und Bürger verlangen, dass das vorliegende Projekt verbessert oder verändert wird. Juristisch ausgedrückt kann man mit der Einsprache rügen, dass das aufgelegte Projekt geltendes Recht verletzt und Abhilfe verlangen.

Die Einsprache muss innerhalb der gesetzten Frist – im Fall der A5 Westast-Autobahn bis zum 23. Mai 2017 – eingeschrieben, mit Absender und Unterschrift versehen geschickt werden an: Generalsekretariat des UVEK, Rechtsdienst, Kochergasse 6, 3003 Bern.

Die Einsprache ist kostenlos.

 

Wer kann einsprechen?

Einspruch erheben können alle, die «persönlich stärker betroffen sind als der Durchschnitt der Bevölkerung» – dazu gehören zum Beispiel

  • alle, die in der Nähe der künftigen Baustelle wohnen. Weil sie während der Bauzeit von aussergewöhnlichem Baustellenverkehr belästigt werden, weil ihr Haus durch Rammarbeiten erschüttert wird etc. – Lärmmessungen und Rissprotokolle verlangen!
  • alle, die an Strassen wohnen (z.B. an der Dufour- oder Gottstattstrasse), wo der Lärmpegel infolge des enormen Baustellenverkehrs stark zunehmen wird.
  • PendlerInnen, die regelmässig die BTI-Haltestelle in Biel benützen, weil dort – laut Umweltverträglichkeitsbericht – die Schadstoffbelastung mit dem Bau des A5-Westasts die zulässigen Grenzwerte tangieren wird.
  • alle, die Grundwasser-Probleme befürchten; dies gilt ganz besonders für Liegenschaften zwischen See und Zentralplatz. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dort Ereignisse wie das Absinken des Terrains oder Grundwasser-Überschwemmungen wahrscheinlich sind. Unbedingt jetzt einsprechen und mit einer sogenannten Rechtsverwahrung auf die Gefahr hinweisen und sich für künftigen Schadenersatzansprüche anmelden!

Wer soll einsprechen?

Unbedingt Einsprache erheben sollten alle, die Beeinträchtigungen oder Folgen durch den Autobahnbau erwarten. Nur wer Einsprache erhoben hat, kann später Kompensation für Schäden einfordern!

  • Alle GrundeigentümerInnen, die von Enteignung bedroht sind, sollten sich unbedingt juristisch beraten lassen. Der Staat übernimmt dafür – im Rahmen der Verhältnismässigkeit – die Kosten, insbesondere auch die Anwaltskosten.Dies gilt für alle Liegenschaftsbesitzer, die vom Kanton einen Brief erhalten haben. Also auch für jene, die z.B. Ankerrechte abgeben müssen: Dies ist eine Teilenteignung! Die Betroffenen haben Anrecht auf staatlich finanzierte juristische Beratung. 
  • GrundeigentümerInnen, deren Liegenschaften in irgend einer Art und Weise durch den Bau und Betrieb des A5 Westasts bedroht sind – sei dies durch Wertverminderung, Rissbildung, Grundwasserschäden, Verlärmung etc. 
  • Alle Mieterinnen und Mieter, die in Liegenschaften wohnen, die vom Abriss bedroht sind. Sie können geltend machen, dass ihr Recht auf Wohnen beeinträchtigt wird.

Aber auch alle Mieterinnen und Mieter, die während der Bauzeit und/oder durch die künftige Autobahn Beeinträchtigungen durch Lärm, Abgase etc. in Kauf nehmen müssten. Mieterinnen und Mieter sollten sowohl eine Einsprache ans UVEK schicken, und gleichzeitig einen Brief an die Hausverwaltung/Grundeigentümer: Wer durch zusätzlichen Lärm, Erschütterungen durch Pfählungen etc. belästigt wird, sollte beim Vermieter die Forderung nach Mietzinsreduktionen in Aussicht stellen.

 

Nur wer Einsprache erhoben hat, kann später allfällige Beeinträchtigungen, Bauschäden, Auswirkungen etc. einklagen! Es ist deshalb wichtig, dass alle Betroffenen in ihrer Einsprache eine Rechtsverwahrung anmerken – das ist ein Satz, in dem man quasi den Drohfinger erhebt und den Behörden mitteilt, dass man sie für künftige Risse, Grundwasserschäden etc. haftbar machen wird.

 

Was kann man rügen?

All jene, die zur Einsprache berechtigt sind, können – über ihre direkte Betroffenheit hinaus – alles rügen, was sie am A5 Westastprojekt als nicht gesetzeskonform erachten. Beispiele:

  • Die lange Bauzeit, welche für viele Leute eine lange Leidenszeit bedeutet, werde durch den geringen Nutzen, den das Bauwerk bringe, nicht gerechtfertigt – da sei die Verhältnismässigkeit nicht gegeben.
  • Die Zunahme von Lärm- und Schadstoffbelastungen in grossen Teilen der Stadt.
  • Die mangelhafte Abklärung der Grundwassersituation und die damit verbundenen Risiken etc.

 Ein weiterer wichtiger Punkt, der insbesondere von französischsprachigen Betroffenen gerügt werden sollte, so Anwalt Olivier Steiner, ist die Tatsache, dass die Unterlagen zum Ausführungsprojekt praktisch ausschliesslich auf Deutsch vorliegen. Dies gehe nicht, im zweisprachigen Kanton Bern.

Was kann man nicht rügen?

  • Eine Einsprache als betroffene Steuerzahlerinnen oder Steuerzahler gegen die horrenden Kosten des Projekts werden vom UVEK nicht berücksichtigt.

HERRGOTT NOCHMAL!!

 

Die in Bern oben wollen eine Autobahn für 2,2 Milliarden bauen und sind nicht mal in der Lage den Bürgerinnen und Bürgern, die eine Einsprache gemacht haben, funktionierende Links zu den Gesetzessammlungen zur Verfügung zu stellen. Hier für alle zum Selbstversuch:

www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html

 

 

 

Wir haben das vor Auffahrt mit E‑Mail gerügt und warten nun bis das Bundeshauspersonal aus den Feiertagsbrügglis zurück ist (nach der Auffahrt kommt schon Pfingsten).

Wir geben nicht auf – wir bleiben dran…

…und voilà – noch vor Pfingsten! Am Dienstag 30. Mai hat uns das UVEK per Mail den richtigen Link mitgeteilt: 

www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19600028/index.html

Der Grund für den falschen Hinweis auf dem Begleitblatt des UVEK: Man habe beim Bund die Webseiten umgebaut… Und niemand habe es bemerkt.

Der korrupte Link wurde laut der zuständigen Juristin bis zu unserer Intervention nicht bemerkt (auch nicht von den zuständigen Behörden!) und offenbar auch nicht beanstandet. «Die meisten Leute nutzen den Link nicht, weil sie sich nicht gerne mit Gesetzestexten herumschlagen,»  lautet ihre Erklärung. 

 
 
 
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