Einfahrten Horlacher

 

UNZULÄSSIGE AUTOBAHNEINFAHRTEN?

Leo Horlacher hat die Spurführungen in den Tunnels der A5-Westast-Autobahn eingehend studiert und kommt zum Schluss: Was das Tiefbauamt des Kantons Bern geplant hat, ist illegal – hier seine Beweisführung:


Die massgebende technische Norm für die Projektierung von Strassentunnel ist die SIA 197/2  (SN 505197/2):

8.2.4.1 Einmündungen und Gabelungen werden als Verzweigung bezeichnet.

8.2.4.2 Verzweigungen innerhalb eines Tunnels sollen wenn möglich vermieden werden.

8.2.4.3 Die Einmündung in einen Tunnel ist so zu gestalten, dass eine Fahrstreifenaddition entsteht.

8.2.4.4 Bei einer Gabelung innerhalb eines Tunnels ist ein ausreichend langer Verzögerungsstreifen vorzusehen.


Keine dieser Vorgaben werden beim A5-Westast eingehalten:

Vor der Ausfahrt Brüggmoos endet die 4‑spurige Autobahn A5. Die Fortsetzung, der sogenannte A5-Westast, ist nur noch zweispurig geplant. Die restlichen Spuren sind gleichzeitig Ein- und Ausfahrten, dazu noch Spuren für Links- und Rechtsabbieger. An der Ausfahrt Biel-Bienne-Centre weiten sich diese Spuren zu einem Achtspur-Monster aus. Aber der A5-Westast ist trotz seinen enormen Kosten nur eine zweispurige Autobahn.

TCS-Präsident und FDP-Stadtrat Peter Bohnenblust sagte mir am Wahlsonntag 2016 in Biel: «Ja, das ist ein Problem – aber man kann ja später den Westast auf vier Spuren ausbauen.» Meine Antwort: «Genau dies wird später nicht mehr möglich sein, obwohl ja die A5 eine Entlastungsfunktion für den Schwerverkehr der A1 in Bern übernehmen müsste.»Im Gegensatz zum Gotthard, gibt es auf dem geplanten A5-Westast zudem keine Einschränkung für Gefahrengutfahrzeuge

Diese Probleme wurde von der Arbeitsgruppe Stöckli (das Entscheidungsgremium zur Linienführung der A5 mitten durch Gesamtbiel) überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Ist ja auch kein Wunder, die Lokalpolitiker von Gesamtbiel hatten nur ein Auge für ihre Lokalinteressen: Die Bernstrasse muss überdeckt werden und Gesamtbiel «braucht dringend fünf weitere Autobahnanschlüsse, denn fünf bestehende sind völlig unzureichend.»

Nationale Interessen wurden ausgeblendet und Geld spielt keine Rolle: Das Ganze wurde ja vom Bundesrat genehmigt und wird vom Schweizerischen Bundesstaat finanziert.

Die Situationen im Einzelnen:

Brüggmoos                                                                                                                                          

Die vierspurige A5-Autobahn in Richtung Lausanne endet vor dem Verzweigungswerk Brüggmoos. Bis weit hinter La Neuveville wird sie nur noch zweispurig fortgeführt.

Die rechte A5-Spur in Richtung Neuchâtel wird in den Tunnel Weidteile geleitet, gleichzeitig ist sie auch eine Ausfahrt in Richtung Kreuzplatz. Die linke Spur der A5 wird in Richtung Bern auf die A6 umgelenkt.

Aus Richtung Neuenburg kommend müssen die Fahrzeuge der A5 noch im Weidteiletunnel auf die rechte Spur wechseln und werden dann im Brüggmoos auf die linke Spur der A5 eingefädelt. Hier wird auch die Einfahrt aus Richtung Kreuzplatz zugeführt.

Aus Richtung Bern kommende Fahrzeuge der A6 werden im Brüggmoss auf die rechte Spur der A5 in Richtung Solothurn gelenkt.

Sollte eine Richtung der A5 im Weidteiletunnel blockiert sein, wird die Einfahrt Bienne-Süd gesperrt, ebenso die Ausfahrt bei Biel/Bienne-Centre. Zwischen Brüggmoos und Seevorstadt wird in deinem solchen Fall die A5 auf einer Tunnelseite im Gegenverkehr geführt.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Autofahrer, aus den Tunneln kommend, im Verzweigungswerk Brüggmoos an die hellen Lichtverhältnisse gewöhnen müssen. 100 Meter weiter jedoch beginnt schon der nächste Tunnel und es wird wieder dunkel.

Insgesamt ist das Brüggmoos eine komplexe Verzweigung mit verwirrenden Aufgaben, die unfallträchtig sind. Man merkt: Hier haben nicht Verkehrsfachleute, sondern Stadtteilpolitiker das Beschlussheft in der Hand gehalten.

Farbstreifentopologie Brügg bis Biel/Bienne-Centre (Original der A5-Planer mit Farben von Leo Horlacher)

Weidteiletunnel                                                                                                                          

Der Weidteiletunnel ist scheinbar eine richtungsgetrennte vierspurige Autobahn. In Tat und Wahrheit hat er aber nur zwei Spuren: Die rechte Spur ist eine kombinierte Einfahrspur der A5 und Ausfahrspur der A6. Von Solothurn her kommend, müssen die A5-Fahrer im Weidteiletunnel auf die linke Spur wechseln; ca. 80% der Fahrzeuge werden diesen Wechsel vornehmen und auf die Spur der A6 einfädeln.

Fahrzeuge der A6 müssen jedoch an derselben Stelle auf die rechte Spur wechseln, dies betrifft etwa 90% der Fahrzeuge.  Die rechte Spur führt zur Ausfahrt Biel/Bienne-Centre, wo die A6 endet.

Aus Bern kommende Fahrzeuge sind auf der linken, der A5-Spur. Das bedeutet, dass gleichzeitig sehr viele Fahrzeuge im Tunnel die Spur wechseln müssen, wobei sich die Fahrzeuge kreuzen.

Zusammenfassend kann man sagen: Der Weidteiletunnel ist eine Kreuzung zwischen der A5 und der A6 – also eine Kreuzung innerhalb des Tunnels.

Ähnlich sieht es in der Gegenrichtung aus: Die Fahrzeuge der A5 wechseln auf die rechte Spur, die  von Biel/Bienne-Centre auf der A6 kommenden Fahrzeuge wechseln auf die linke Spur. Also auch hier eine Kreuzung der A5 mit der A6.

Dies stellt eine sehr hohe Unfallgefahr dar und ist nicht zulässig in einem Tunnel.

Biel/Bienne-Centre                                                                                            

In Biel/Bienne-Centre gibt es auf der untersten Ebene vier Spuren, wobei im Normalfall nur die linke Spur, die A5, befahren werden darf. Die beiden rechten Spuren sind Standspuren und dürfen nur im Notfall benutzt werden. Sollte eine Richtung der A5 durch einen Unfall blockiert sein, wird die Standspur für den Gegenverkehr benutzt, wobei die betroffenen Ein- und Ausfahrten in Biel/Bienne-Centre und beim Anschluss Seevorstadt gesperrt werden. Der Spurwechsel findet in diesem Fall nicht im überdeckten Bereich statt.

Einfahrten finden jedoch unzulässigerweise im Innern von Weidteiletunnel und Citytunnel statt.

Citytunnel                                                                                                                                              

Im Citytunnel ist die jeweils rechte Spur eine kombinierte Ein- und Ausfahrtspur. Diese Spuren sind jedoch viel kürzer als im Weidteiletunnel. Das bedeutet, dass die Spurwechselmanöver sehr viel schneller durchgeführt werden müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass in diesem Bereich die Sicht im Tunnel durch Gefälle eingeschränkt ist.

Fazit: Die Unfallgefahr im Citytunnel ist noch höher als im Weidteiletunnel.

Fahrstreifentopologie Biel/Bienne-Centre bis Biel-Strandboden

Ausfahrt ‘Seevorstadt’                                                                      

Eigentlich müsste diese Ausfahrt Biel-Strandboden heissen, weil die Ausfahrt unter dem Eisenbahntunnel in Richtung See führt. Biel hat ein Problem: Die Stadt wird durch den SBB-Damm zweigeteilt. Die bestehenden Unterführungen sind zu niedrig, grössere Fahrzeuge kommen nicht durch.

Mit dem ‘A5-Westast’ wird der Damm unterquert. Was aber machen die Schildbürgplaner? – Sie führen die Ein- und Ausfahrt wieder zurück auf die Seeseite, wo aber sehr beengte Verhältnisse herrschen. Staus werden nicht zu vermeiden sein, insbesondere wenn der zweispurige Vingelztunnel aus technischen Gründen gesperrt werden muss.

Unfallregime                                                                                                            

Eine längere Überdeckung des Weidteiletunnels ist angeblich nicht möglich, weil Einfahrten und Überführung von Spuren auf die jeweils andere Seite im Tunnel nicht zulässig seien. Tatsache ist: Nur der Spurwechsel von einer Tunnelseite auf die andere ist im offenen, nicht überdeckten Bereich des A5-Westasts vorgesehen. Einfahrten hingegen finden durchwegs im City-Tunnel und im Weidteiletunnel statt.

Mittelstreifenüberfahrten (nur diese sind im offenen Westast)

Fazit: Hier wird illegal geplant!

Recherche und Text: © Leo Horlacher

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