UVEK – Einsprachen

EINSPRACHEN

EIN LANGWIERIGES VERFAHREN

Am Dienstag, 19. September fand in Bern ein wichtiges Treffen in Sachen A5-Westast statt: Die VertreterInnen des UVEK-Rechtsdienst haben die A5-Projektverantwortlichen des Berner Tiefbauamts zu einer Sitzung eingeladen. Dies als Vorbereitung für die Übergabe der 650 Couverts mit den Einsprachen, die bis zum 23. Mai beim UVEK eingegangen waren. Nun soll der Kanton dazu Stellung nehmen.

In den Sommermonaten wurden sämtliche Einsprachen vom UVEK gesichtet und geordnet. Yasmin Hostettler, die Juristin, die beim UVEK für das Projekt verantwortlich ist, stand angesichts des Umfangs und der Vielschichtigkeit der Einsprachen vor keiner einfachen Aufgabe: «Ich suchte lange nach einer Struktur, wie das Ganze bewältigt werden kann. Nun haben wir, glaub’ ich, einen Weg gefunden», sagte sie vor zwei Wochen.

Weil das Projekt ungewöhnlich umfangreich ist und überdurchschnittlich viele Einsprachen eingegangen sind, dauert beim A5-Westast alles länger als üblich. So wird auch der Kanton Bern, der nun als Gesuchsteller für das Nationalstrassenprojekt Stellung zu den Einsprachen Stellung nehmen muss, nicht bloss wie üblich ein Monat zugestanden. Yasmine Hostettler spricht von einer Frist von 6 bis zwölf Monaten.

Fest steht für die Verantwortlichen beim UVEK, dass die Einsprachen ernst zu nehmen und detailliert zu beantworten sind. Sie erwarte vom Kanton Bern eine seriöse, gut begründete und fundierte Stellungnahme, betont Hostettler. Nötigenfalls kann deshalb der Kanton seinerseits wieder eine Fristerstreckung verlangen.

Yasmin Hostettler geht davon aus, dass das Verfahren viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Nebst dem Kanton, der sich in den kommenden Jahren mit den Einsprechenden einigen müsste, werden auch eine Reihe von Bundesämtern für Stellungnahmen beigezogen. All jene Bundesämter, deren Fachgebiete in den Einsprachen angesprochen werden. Dazu gehören nebst dem Bundesamt für Umwelt BAFU, dessen Fachgutachten zu Fragen wie Lärm, Grundwasser und Naturschutz eingeholt werden müssen, auch die Bundesämter ARE (Raumplanung), BAV (Bundesamt für Verkehr), ERI (eidg. Rohrleitungsinspektorat) und EST (eidg. Starkstrominspektorat).
Erst wenn beim UVEK alle Stellungnahmen eingegangen sind – von Seiten des Kantons wie von den Bundesämtern, werden Yasmin Hostettler und ihr Team einen Entscheid betreffend das vorliegende A5-Westastprojekt fällen. Ihr Ziel, dass der Entscheid bis in fünf Jahren vorliegt, bezeichnet sie selber als sportlich.

Diesen Entscheid des UVEK kann dann, wer damit nicht einverstanden ist, ans Bundesverwaltungsgericht und schliesslich ans Bundesgericht weiterziehen.
Allerdings: Einige der 650 Einsprechenden dürften bereits in absehbarer Zeit negative Post erhalten. Aus Sicht der Behörden sind nicht alle, die eine Einsprache verfasst haben, auch zur Einsprache berechtigt. «Wer mehr als einen Kilometer von der geplanten Baustelle entfernt wohnt, hat keine Legitimation mehr», sagt Yasmin Hostettler. Fraglich sei auch, ob Mieterinnen und Mieter einspracheberechtigt seien, gibt sie zu bedenken. Angesichts der zu erwartenden langen Bauzeit und massiven Eingriffe, handle es sich hier um Präzedenzfälle, die der Kanton noch einmal prüfen soll.
Wir meinen: Es ist äusserst stossend, dass bei einem derartigen Projekt, das die ganze Stadt und Tausende von BewohnerInnen betrifft, nur die GrundeigentümerInnen in nächster Nähe zur Einsprache berechtigt sind. Aber so will es das Gesetz.

Deshalb braucht es auch andere Wege, um das Monster-Projekt zu bekämpfen! – Es ist wichtig, dass auch die Verantwortlichen beim Tiefbauamt in Bern endlich merken, dass wir alle unsere Einsprachen und unseren Protest ernst meinen!!!

© Gabriela Neuhaus, 18.9.2017

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