Im Gegensatz zur Stadt Biel, schützt die Stadt Nidau ihre Bäume.
In der Kernzone zwischen der Hauptstrasse und der Zihl zum Beispiel, darf kein einziger Baum gefällt werden – ausser er ist nicht mehr lebensfähig.* In diesem Fall muss auf der gleichen Parzelle ein Ersatzbaum gepflanzt werden. Das gleiche gilt für die beiden Zonen mit Sonderbauvorschriften Weidteile und Burgerbeunden. Auch die Ufergebiete entlang der Zihl dürfen nicht gerodet werden, sie müssen im natürlichen Zustand belassen werden, so steht es im Baureglement der Stadt Nidau. In allen anderen Quartieren der Stadt gibt es zahlreiche Bäume – auf Stadt- wie auf Privatgrund – die als Schutzobjekte im Zonenplan eingezeichnet sind. Dazu gehören unter anderen auch vier Bäume an der Gurnigelstrasse, die der geplanten A5-Westastautobahn weichen müssten. Einer dieser Bäume beschattet das Trottoir entlang der Gurnigelstrasse – drei weitere stehen in einem wunderschönen, wilden Garten…
Auch die Bäume im Quartier Weidteile, die laut Baureglement allesamt unter Schutz stehen, müssten der Baustelle weichen – und sollen dann Jahre später, nach Beendigung der Bauarbeiten, soweit möglich durch Jungbäume ersetzt werden.
Trotz dieser Schutzvorschrift, kann das Fällen von eingezeichneten Bäume bewilligt werden – wenn wichtige, übergeordnete Interessen geltend gemacht werden.
Die zentrale Frage in diesem Zusammenhang: Sollen im 21. Jahrhundert die Interessen der Bau- und Autolobbies immer noch höher gewichtet werden, als der Erhalt und Schutz der Natur? Gerade in städtischem Gebiet, wo jeder Baum, jeder Garten eine wichtige Funktion für das Stadtklima hat – Stichwort: Klimawandel.
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P.S.
In der Stadt Biel gibt es im Stadtrat eine dünne Linksgrün-Mehrheit. Wir zählen ab heute die Tage, bis im Bieler Stadtparlament das Bauregelement um einen Baumschutz-Artikel ergänzt wird, wie ihn die Stadt Nidau schon lange hat. Bieler Stadträte und –rätinnen, wacht auf!